Grundsätzlich ist die Vermittlung von Kindern eine Aufgabe des Staates. In manchen Regionen bedienen sich die Jugendämter bereits freier Träger zu deren Vermittlung an Pflegeeltern/Pflegefamilien und deren jahrelange Beratung und Unterstützung.
Unterschiede zwischen Pflegekinderdienst und freien Trägern bei Vermittlung
Bei freien Trägern, die sich dadurch in direkter Weise finanzieren und damit auch genügend Pflegeeltern finden müssen, um Geld zu verdienen, ist die Gefahr einer nicht sorgsam vorbereiteten Vermittlung wegen des ökonomischen Drucks per se einfach höher. Zudem steht die Erstvermittlung klar im Vordergrund, an der weiteren aufwändigen Betreuung wird wegen der zeitaufwändigen Betreuung von erheblich verletzten Kindern (oft stark verhaltensauffälligen Kindern) weniger verdient.
Gerade die strenge und konsequente Auswahl geeigneter Pflegeeltern garantiert aber eine höhere Chance der Kinder auf eine Zukunft ohne erneute Traumatisierung und ohne erneuten Wechsel zu weiteren Pflegestellen.
Sorgsame Auswahl der Pflegeeltern zum Schutz der Kinder
Folgendes muss entscheidend sein bei der Vermittlung von Kindern, die in ihrer Vergangenheit erhebliche Rechtsverletzungen erlebt haben: Sie sollten an Menschen vermittelt werden, die sich der Aufgabe bewusst sind und die gemäß strenger Kriterien ausgewählt wurden.
Monetäre Gründe – Gefahr für Vollzeitpflege
Hinzukommt. dass im Bereich der freien Träger Pflegeeltern ein Vielfaches von dem erhalten, was sie bei Vermittlung des Jugendamtes erhalten würden.
Damit besteht die Gefahr, dass der monetäre Aspekt eine erhebliche Rolle spielt und Menschen angezogen werden, die Pflegeelternschaft primär als Einkommensquelle betrachten. Dies wird der Aufgabe nicht annähernd gerecht.
Man benötigt extrem viel Liebe, Durchhaltevermögen und Verständnis für ein seelisch und oft auch körperlich verletztes Kind.
Freie Träger müssen deshalb an dieselben rechtlichen, finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen gebunden sein wie der Pflegekinderdienst im Jugendamt. Ansonsten entstehen gefährliche Lücken zum Nachteil der Kinder.
Wenn der Staat sich der Aufgabe in dieser Weise entledigt, ist dies für viele Kinder gefährlich. Wo bleibt hier der Kinderschutz?
Und neben der Gefährdung der Kinder hat diese Art der Vermittlung eine verheerende Auswirkung auf alle Pflegeeltern/Pflegefamilien, die diese Vollzeitpflege nicht vorrangig aus monetären Gründen leisten. Im öffentlichen Diskurs wird nicht zwischen Pflegeeltern unterschieden. Deshalb muss auch in Zukunft die sorgsame Auswahl der Pflegeeltern/Pflegefamilien im Fokus stehen sowie deren Beratung auf viele Jahre und nicht andere Erwägungen.
Durch diese Praxis geraten Jugendämter zusehends in eine unfaire Konkurrenzsituation zu freien Trägern, weil sie nicht über die gleichen rechtlichen und monetären Möglichkeiten verfügen.
Um Kinder gut zu vermitteln könnte der Staat die Jugendämter auch mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausstatten. Das wäre der bessere Weg, um Qualität zu gewährleisten.
Ist uns die Qualität der Vermittlung wichtig?
In diesem Zusammenhang muss man kritisch hinterfragen, was uns Kinder wert sind, die aus schwierigen Lebensverhältnissen kommen.
Wollen wir auch hier wieder nur der Formalie genüge tun, dass sie irgendwie vermittelt werden? Oder ist es uns wichtig Pflegeeltern zu finden, die diese Aufgabe leisten, weil es ihnen um das Kind geht und nicht vorrangig ums Geld.
Komisch ist doch, dass bei der Vermittlung durch freie Träger plötzlich Gelder da sind, die bei der Vermittlung und Betreuung durch Jugendämter nicht frei gemacht werden. Zielführender wäre doch, wenn diese Gelder in die unmittelbare Förderung der Pflegekinder fließen würden.
Bei Vermittlung durch das Jugendamt belaufen sich die Beträge zwischen ca. 560,- und ca. 800,- Euro (Pflegesätze Hessen), bei freien Trägervermittlungen bei um die 3000,- Euro pro Kind. Wie kann das sein?
Vermittlung von Kindern ist staatliche Aufgabe
Grundsätzlich ist es die zentrale Aufgabe der Jugendämter, insbesondere der Pflegekinderdienste, Kinder in Pflegefamilien zu vermitteln und diese dann auch dauerhaft zu beraten und die Pflegekinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern.
Zum Wohle und Schutz der Kinder wäre eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Jugendämter ganz sicher eine bessere Alternative.