Als Pflegekind bezeichnet man ein Kind, das vorübergehend oder auf Dauer von einer anderen volljährigen Person, oft Pflegemutter und Pflegevater zur Pflege aufgenommen und betreut wird, weil die leiblichen Eltern diese Aufgabe aus den verschiedensten Gründen nicht erfüllen können.
Ein solches Pflegeverhältnis (Kindspflegschaft) gehört in Deutschland zur stationären Kinder- und Jugendhilfe.
So viel zur Definition.
Diese Pflegeverhältnisse dauern zumeist über viele Jahre an.
Die Kinder leben in und mit dieser Familie, die wenigsten gehen in ihre Herkunftsfamilie zurück.